Rechtsanwältin

Claudia Bertram

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Herzlich Willkommen bei Claudia Bertram

Ihre Rechtsanwältin für alle Fälle auf dem Gebiet des Zivilrechts


Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwältin Claudia Bertram im Bereich des Pferderechts bei allen Rechtsstreitigkeiten,

in denen es um Pferde geht, in der gesamten Bundesrepublik tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Familienrecht, insbesondere die Bearbeitung von Ehescheidungen.  Auch alle Fälle aus dem Bereich des Verkehrsrechts oder die Durchsetzung

zivilrechtlicher Forderungen gehören zu ihrem regelmäßigem Tätigkeitsbereich.


Rechtsanwältin

Claudia Bertram

Rechtsanwältin Claudia Bertram ist am 17. Juni 1965 in Oldenburg geboren. Sie hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Göttingen und ihre Referendarzeit an verschiedenen Gerichten in Hannover, Celle und Hildesheim absolviert. Im Juni 1997 eröffnete Rechtsanwältin Claudia Bertram eine eigene Kanzlei und ist seitdem als selbständige Anwältin tätig. Rechtsanwältin Claudia Bertram ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Schwerpunktmäßig bearbeitet sie Fälle aus dem Gebiet des Pferderechts,

wie z.B. Pferdekauf- oder Haftungsrecht. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Familienrecht mit allen seinen Nebengebieten. Auch Probleme im Verkehrsunfallrecht oder die Geltendmachung allgemeiner Schadensersatzansprüche gehören zum regelmäßigen Betätigungsfeld der Rechtsanwältin Claudia Bertram. Zugelassen und somit vertretungsberechtigt ist Rechtsanwältin Claudia Bertram an allen Amts- und Landgerichten in der gesamten Bundesrepublik.

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Den Auftrag zur Einreichung des Scheidungsantrages können Sie online erteilen, das Scheidungsverfahren finde dann selbstverständlich vor Gericht statt. Eine Online-Scheidung kann Zeit, Geld und Nerven sparen. Der Scheidungsantrag muß nach dem Gesetz durch einen Anwalt eingereicht werden. Sie können hier bequem Frau Rechtsanwältin Claudia Bertram von zu Hause aus mit der Einreichung des Scheidungsantrages beauftragen und brauchen nur noch zu dem Gerichtstermin persönlich zu erscheinen. 

Frau Bertram begleitet Sie, bzw. beauftragt einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrnehmung des Scheidungstermins, ohne dass Ihnen hierdurch Mehrkosten entstehen. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, ist nur ein Rechtsanwalt notwendig, so dass Sie einen großen Teil der Anwaltsgebühren sparen.

  • VORAUSSETZUNGEN

    Die Scheidung kann nur in die Wege geleitet werden, wenn beide Ehepartner bereits ca. 9 Monate getrennt leben und sich über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung einig sind.

  • VORTEILE

    Beschreiben Sie ein Merkmal Ihres Unternehmens. Verfassen Sie einen kurzen Absatz dazu und wählen Sie ein passendes Symbol aus.

  • SICHERHEIT DER DATENÜBERMITTLUNG

    Die übermittelten Daten gehen direkt an die Kanzlei Bertram und unterliegen selbstverständlich der strengen anwaltlichen Schweigepflicht, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Mandat zustande kommt oder nicht. Der Austausch der für die Scheidung notwendigen Unterlagen kann problemlos per Post, E-Mail oder auch per Fax erfolgen.

  • KOSTEN DER SCHEIDUNG

    Die Kosten der Scheidung richten sich nach dem Gegenstandswert, der sich in der Regel an dem dreifachen mtl. Nettoeinkommen der Ehepaartner sowie dem Versorgungsausgleich orientiert. Sollten noch weitere Dinge bei der Scheidung mit zu regeln sein, wie etwa die Verteilung des Hausrates, Unterhalt, Zugewinnausgleich etc., wirkt sich das streitwerterhöhend aus. Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz, so dass für alle Anwälte dieselben Gebühren entstehen.


    Wann bekomme ich Verfahrenskostenhilfe?

  • ALLGEMEINES ZIVILRECHT

    Grundsätzlich fallen unter dieses Gebiet sämtliche Streitigkeiten von Personen untereinander, wie z.B. im Kaufrecht auftretende Probleme bei der Geltendmachung eventueller Gewährleistungsansprüche.


    Natürlich ist auch die Durchsetzung sämtlicher Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgebiet resultierend, ein zivilrechtliches Problem, ebenso wie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche jeglicher Art.

  • VERKEHRSRECHT

    Zum Bereich des Verkehrsrechts zählen insbesondere aus einem Verkehrsunfall resultierende Ansprüche. Die Haftpflichtversicherungen machen häufig Probleme bei der Regulierung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen, bzw. sind bemüht, die Ansprüche der Unfallgegner so gering wie möglich zu regulieren. Deshalb macht es Sinn, sich auch bei scheinbar klarer Sachlage auf jeden Fall juristischen Rat einzuholen, um die zustehenden Ansprüche jedes Unfallbeteiligten durch zu setzen. 


    Natürlich zählen auch Ordnungswidrigkeitsverfahren, im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, sowie die damit teilweise verbundene Erteilung eines Fahrverbotes oder der Entzug der Fahrerlaubnis, zum Bereich des Verkehrsrechts.

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und ein Formular zu Übertragung der Vollmacht herunterladen sowie drucken. 


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